Offenmarktpolitik

Die Offenmarktpolitik ist ein Instrument der Geldpolitik, durch das die Zentralbank die Geschäftsbanken mit Liquidität versorgt. Dabei kauft die Zentralbank Wertpapiere unmittelbar von den Geschäftsbanken oder über die Börse.

Verkauft eine Geschäftsbank Wertpapiere an die Zentralbank, erhält sie im Gegenzug (Aktivtausch) Zentralbankgeld gutgeschrieben, das sie zur Erfüllung ihrer Mindestreserveverpflichtung verwenden kann.[1] Verkauft die Zentralbank Wertpapiere an Geschäftsbanken, reduziert dies deren Kontoguthaben bei der jeweiligen Zentralbank.

Die Offenmarktgeschäfte können insbesondere nach Wahl der Offenmarktinstrumente (z. B. befristete Transaktionen, Devisenswaps, endgültige Käufe), der Laufzeit der Instrumente, dem Durchführungsverfahren, dem Durchführungsrhythmus (regel- oder unregelmäßig) und dem Zuteilungsverfahren unterschieden werden.

Bei den Offenmarktgeschäften dominieren die sogenannten befristeten Transaktionen, das sind solche Kreditgeschäfte bei denen die Zentralbank notenbankfähige Sicherheiten im Rahmen von kurzfristigen Rückkaufvereinbarungen unter variablen Zinssätzen kauft. Diese Hauptrefinanzierungsgeschäfte (Haupttender) erfolgen in Form von Pensionsgeschäften oder Pfandkrediten. Bei Pensionsgeschäften werden die Sicherheiten (i. d. R. Wertpapiere) von den Geschäftsbanken an die Zentralbank entsprechend der Laufzeit bis zur Rückkaufvereinbarung übertragen (auch in „Pension“ gegeben). Die Geschäftsbank erhält im Gegenzug liquide Mittel in Form von Zentralbankgeld (Sekundärliquidität). Bei Pfandkrediten bleiben die Sicherheiten im Eigentum der Banken.

Weitere Offenmarktgeschäfte sind längerfristige Refinanzierungsgeschäfte (Basistender), Feinsteuerungsoperationen und sonstige strukturelle Operationen.

Die Methoden zur Erstplatzierung von Wertpapieren durch Ausschreibungen werden in Mengen- und Zinstender („Tender“ = Ausschreibung) unterschieden (Zuteilungsverfahren). Die (administrativen) Durchführungsverfahren unterscheiden sich in Standard- oder Schnelltenderverfahren und in sonstige bilaterale Geschäfte.

Offenmarktpolitik entstand in den USA und England nach dem Ersten Weltkrieg, in Deutschland war diese erst ab Oktober 1933 möglich.[2]

  1. Deutsche Bundesbank: Mindestreserve und Offenmarktgeschäfte (Memento vom 29. Juli 2013 im Internet Archive) (PDF) S. 175, S. 178. Abgerufen am 15. März 2013.
  2. Bodo Spiethoff: Zur Geschichte der Wirtschaft und der Wissenschaft. In: Handbuch für Sozialkunde, Volume 1, S. 36.

© MMXXIII Rich X Search. We shall prevail. All rights reserved. Rich X Search